Sie befinden sich hier: StartseiteAnmeldung | Probezeit / Kündigungsfristen

Probezeit / Kündigungsfristen

 

Kündigungsfristen

Abmeldungen sind im instrumentalen und vokalen Einzel- und Gruppenunterricht (ausschließlich Tarife 2.1.1 bis 2.5.1) zum 31. Januar und zum 31. Juli möglich, bei allen anderen Unterrichtsangeboten außerhalb der Probezeit zum Ende des Schuljahrs (31. Juli).

Für eine Kündigung zum 31. Juli muss das formlose Kündigungsschreiben spätestens bis zum 31. Mai schriftlich bei der Musikschule eingegangen sein.

Für eine Kündigung zum 31. Januar muss das formlose Kündigungsschreiben spätestens bis zum 30. November schriftlich bei der Musikschule eingegangen sein.

Bei Krankheit, Umzug o. Ä. sind in begründeten Einzelfällen auf Nachweis Ausnahmen von der Kündigungsfrist möglich.

Lediglich in der Probezeit ist eine Kündigung mit einer kürzeren Frist von zwei Wochen zum Monatsende möglich.

 

Probezeit

In den Grundfächern (z. B. Musikalische Früherziehung) gelten die ersten drei Monate als Probezeit.

Im instrumentalen und vokalen Einzel- und Gruppenunterricht (Tarife 2.1.1 bis 2.5.1)  gelten die ersten sechs Monate als Probezeit.

In den Kooperationen mit Offenen Ganztagsschulen (Tarif 2.6) gilt der erste Monat als Probezeit.

Bei  Jekits („Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“) (Tarif 2.8) in Kooperation mit Grundschulen wird bei JeKits 2-4 keine Probezeit gewährt.

Bitte beachten Sie hierzu auch unsere  Schul- und  Gebührenordnung.

Veranstaltungen

November - 2019
So Mo Di Mi Do Fr Sa
  01 02
03 04 05
06
07 08 09
10 11
12
13 14 15 16
17
18
19
20
21 22 23
24 25 26 27 28
29
30
Mittwoch, 06. November 2019
Dienstag, 12. November 2019
Montag, 18. November 2019
Dienstag, 19. November 2019
Mittwoch, 20. November 2019

Kontakt

Ludwig-van-Beethoven-
Musikschule Bonn
Kurfürstenallee 8
53177 Bonn


Tel. 0228 - 77 45 48
musikschule(at)bonn.de

© 2024 Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn | Probezeit / Kündigungsfristen