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14.12.2022

Information an die Schüler*innen/Eltern zur Änderung der Gebührenordnung

Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung vom 8. Dezember 2022 eine Gebührenerhöhung für einen Teil des Unterrichtsangebots der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule beschlossen. Damit wird zum 1. Februar 2023 eine neue Gebührenordnung in Kraft treten.

Die wichtigsten Anpassungen im Überblick

Die Erhöhung der Gebühren beläuft sich im Durchschnitt auf 5% der aktuellen Gebühr und betrifft insbesondere den Kernbereich desUnterrichtsangebots. Zu diesem zählen alle Fächer der Elementaren Musikpädagogik und des Instrumental- und Gesangsunterrichts. So werden beispielsweise die Gebühren für den 30-minütigen Einzelunterricht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie für Teilnehmende unter 27 Jahren, die sich in Schulausbildung, Berufsausbildung, Studium oder freiwilligem sozialem Jahr befinden, zukünftig 63 EUR anstatt 60 EUR pro Monat betragen. Die Gebühren für die Musikalische Früherziehung, die Musikalische Grundausbildung und für Eltern-Kind-Kurse werden von 23 EUR auf 24,50 EUR im Monat erhöht.

Die Teilnahme an Ergänzungsfächern, also dem Ensemble- und Theorieunterricht, bleibt für Teilnehmende, die ein instrumentales oder vokales Hauptfach an der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule belegen, weiterhin kostenfrei. Für externe Teilnehmende erhöht sich die monatliche Gebühr von 18,00 EUR auf 19,00 EUR.

Darüber hinaus steigen die Gebühren für die Überlassung von Musikinstrumenten leicht an: Das Leihen von Musikinstrumenten ist umsatzsteuerpflichtig. Bislang wurde die Umsatzsteuer aus dem Musikschul-Etat finanziert, wird nun aber in der Gebühr berücksichtigt.

Unverändert hingegen bleiben die Gebühren für den Unterricht in den Kooperationen mit Offenen Ganztagsschulen (OGS) sowie für den Jekits-Unterricht. Auch die Gebühr für die Bereithaltung städtischer Klaviere, Cembali, Flügel, Harfen, Schlagzeuge und Kontrabässe wird nicht erhöht und bleibt bei monatlich 3,00 EUR.

Einen Überblick über die neuen Tarife können Sie dem Auszug aus der Gebührenordnung entnehmen, den wir als Anlage beigefügt haben. Die vollständige neue Gebührenordnung wird demnächst auf der Website der Musikschule veröffentlicht.

Weitere Details sind der öffentlichen Vorlage der neuen Gebührensatzung im Ratsinformationssystem Allris unter  https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2008542&refresh=false zu entnehmen.

Neues Unterrichtsformat: Partnerunterricht

Beim Instrumental- und Vokalunterricht wird künftig zwischen Gruppenunterricht (ab 3 Teilnehmenden) und Partnerunterricht (2 Teilnehmende) differenziert: Zwei Teilnehmende können im Partnerunterricht zwischen einer Unterrichtsdauer von 30 und 45 Minuten wählen. Die Kosten dafür werden sich auf 38 EUR, bzw. 53 EUR belaufen.

Die übrigen Gruppenunterrichtsangebote bleiben bestehen, wobei sich die Gebühr für den Unterricht in einer Kleingruppe (3 Teilnehmende) um 4 EUR auf 46 EUR vergünstigt.

Für Erwachsene bleibt die bestehende Einteilung in Kleingruppen mit zwei bis drei Teilnehmende (künftig 71 EUR, plus 4 EUR) und die Einteilung in große Gruppen ab vier Teilnehmenden bestehen.  

Sonderkündigungen

Im Zuge der Gebührenerhöhung gewährt die Ludwig-van-Beethoven-Musikschule ein Sonderkündigungsrecht: Wer die erhöhten Gebühren nicht tragen kann oder möchte, kann sein Vertragsverhältnis mit der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule bis zum 15. Januar 2023 kündigen. Das Vertragsverhältnis endet dann zum 31. Januar 2023.

Die Sonderkündigung erfolgt formlos aber in Schriftform, entweder per Email oder postalisch eingehen muss. Mündlich übermittelte Kündigungswünsche können nicht bearbeitet werden.

Gebührenbescheid

Anfang Dezember wurde den Schüler*innen der Bescheid für die im kommenden Jahr zu erwartenden Musikschulgebühren zugestellt. Die Berechnung basiert auf der aktuellen Gebührenordnung. Die von der Gebührenerhöhung betroffenen Teilnehmenden werden Anfang des kommenden Jahres einen geänderten Gebührenbescheid erhalten.

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