Unterricht an der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule der Bundesstadt Bonn
Fallen sofort Gebühren an, wenn ich meine Anmeldung abgeschickt habe?
Nein. Mit Absenden Ihrer Anmeldung bekunden Sie zwar Ihr Interesse am Angebot der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule, gehen aber noch kein bindendes Vertragsverhältnis ein.
Wie geht es nach dem Einreichen meiner Anmeldung weiter?
Sobald Ihre Anmeldung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung. Damit sind Sie auf der Warteliste für das jeweilige Unterrichtsangebot vermerkt. Sobald ein Platz frei wird, erhalten Sie von dem Leiter/der Leiterin Ihres Wunschbezirks per Email eine Information, und Sie können mit diesem/dieser telefonisch oder per Mail einen passenden Unterrichtstermin vereinbaren.
Daraufhin erhalten Sie unsere Anmeldebestätigung, die sowohl für die Ludwig-van-Beethoven-Musikschule wie auch für Sie vertraglich bindend ist.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren für Ihren Unterricht können Sie unserer Gebührenordnung (Öffnet in einem neuen Tab) entnehmen. Der Grundpreis für ein Unterrichtsangebot variiert je nach Alter und Unterrichtsformat. Bei jeder Erstanmeldung berechnen wir 14 Euro Anmeldegebühr.
Welche Ermäßigungen gibt es?
Wenn mehrere Familienmitglieder angemeldet sind, greift die Familienermäßigung: Sie beträgt 20% für das zweite, 40% für das dritte und 60% für das vierte und jedes weitere Familienmitglied.
Bei den Gebühren handelt es sich in der Regel um eine Jahresgebühr, die in 12 Monatsraten abgerechnet wird. Ab dem 1. Tag des Monats, in dem Sie verbindlich eingeteilt sind, sind die Gebühren an die Stadtkasse Bonn zu entrichten. Ferien werden durchbezahlt. Sofern ein Lastschriftmandat vorliegt, werden die Gebühren monatlich abgebucht.
Muss ich meine Unterrichtsgebühren auch dann bezahlen, wenn der Lehrer krank ist oder der Unterricht aus anderen Gründen ausfällt?
Jeder Schüler/jede Schülerin in den Kernbereichen hat einen Anspruch auf 35 Unterrichtstunden pro Kalenderjahr. Sollte die Ludwig-van-Beethoven-Musikschule nicht in der Lage sein, diese 35 Stunden zu erteilen, kann die Schülerin/der Schüler einen Antrag auf Erstattung stellen. Dieser Antrag muss der Musikschulverwaltung nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres bis spätestens 28. Februar des darauffolgenden Jahres zugestellt werden.
Kann ich damit rechnen, nach der Anmeldung zügig mit dem Unterricht starten zu können?
Die Wartelisten der verschiedenen Instrumentalfächer werden von uns kontinuierlich nach Eingangsdatum abgearbeitet. In den meisten Fächern werden wir Ihnen nicht sofort einen Platz anbieten können, da die Zahl der Anmeldungen meistens die Anzahl verfügbaren Plätze übersteigt.
Wie lange kann es dauern, bis mir ein Platz zugeteilt wird?
Wie lange Sie auf den Start Ihres Unterrichts warten werden, ist von mehreren Faktoren abhängig:
Zum einen sind die Wartelisten für die verschiedenen Fächer unterschiedlich lang, da das Interesse an bestimmten Instrumenten mal mehr und mal weniger stark ausgeprägt ist. Zum anderen beeinflusst die von Ihnen gewünschte Unterrichtszeit den Wartezeitraum. Wenn Sie zeitlich flexibel sind und auch am frühen Nachmittag oder abends zum Unterricht kommen können, bekommen Sie in der Regel schneller einen Platz.
Werden die freien Plätze laufend oder zu bestimmten Zeiten vergeben?
Die Ludwig-van-Beethoven-Musikschule teilt die Plätze hauptsächlich an zwei Terminen im Jahr ein, und zwar zum Schuljahresbeginn am 1. August sowie zum Halbjahreswechsel am 1. Februar. Diese Zeiten sind gekoppelt an unsere Kündigungsfristen (Öffnet in einem neuen Tab). Sollte sich ausnahmsweise im Laufe des Schuljahres ein freier Platz ergeben, kann es sein, dass Sie auch zu anderen Stichtagen eingeteilt werden können. Die Einteilung erfolgt grundsätzlich zum 1. eines Monats.
Kann ich meinen Unterricht an der Musikschule jederzeit kündigen?
Sie können Ihren Vertrag an der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule jeweils zum 31. Januar oder zum 31. Juli kündigen. Damit Ihre Kündigung zu einem dieser Daten wirksam werden kann, muss diese bis spätestens 30. November des Vorjahres, bzw. bis 31. Mai des laufenden Jahres bei uns eingegangen sein (Poststempel). Später zugesandte Kündigungen können wir leider nicht mehr berücksichtigen. Eine Beendigung des Vertragsverhältnisses ist dann erst wieder zum Ende des darauffolgenden Halbjahres möglich.
Gibt es für Neueinsteiger eine Probezeit?
Wenn Sie mit dem Instrumental- oder Gesangsunterricht an der Musikschule starten, haben Sie eine Probezeit von sechs Monaten. Sollten Sie wider Erwarten nicht zufrieden sein, haben Sie die während der Probezeit die Möglichkeit, Ihren Vertrag mit zweiwöchigem Vorlauf jeweils zum Monatsende zu kündigen. Im Elementarbereich (Eltern-Kind-Kurse, Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung) beträgt die Probezeit drei Monate. Für das 2. Jahr der musikalischen Früherziehung, das jeweils im August startet, muss die Kündigung bis zum 31. Mai der Musikschulverwaltung vorliegen.
In welchen Fällen sind außerordentliche Kündigungen möglich?
In folgenden Fällen können wir einen Unterrichtsvertrag vorzeitig beenden:
Sie ziehen in eine andere Stadt und können dies durch Ihre Meldebestätigung nachweisen.
Sie nehmen eine Ausbildung oder ein Studium in einer anderen Stadt auf und belegen dies durch eine aktuelle Studienbescheinigung.
Sie können aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr am Unterricht teilnehmen (in der Regel müssen Sie dies durch ein ärztliches Attest nachweisen).
Kann ich die Lehrkraft wechseln, wenn ich nicht zufrieden bin?
An der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn arbeiten bestens qualifizierte und erfahrene Lehrkräfte. Sollte der Unterricht dennoch nicht so gestaltet sein, wie Sie sich das wünschen, haben Sie die Möglichkeit, die Lehrkraft zu wechseln. Bitte stellen Sie dafür einen Ummeldeantrag (Öffnet in einem neuen Tab).
Ich hätte lieber Gruppenunterricht als Einzelunterricht – Ist das möglich?
Gruppenunterricht ist insbesondere bei Anfängern ein sehr lohnendes Unterrichtsformat, das aufgrund der Corona-Pandemie derzeit allerdings nicht angeboten werden kann. Zurzeit werden daher vergleichsweise wenig Kleingruppen unterrichtet. Das soll sich in absehbarer Zeit wieder ändern.
Ich würde gerne ein Instrument leihen – Ist das möglich?
Die Ludwig-van-Beethoven-Musikschule verfügt über eine große Anzahl an Leihinstrumenten, die gegen eine Leihgebühr zur Verfügung gestellt werden. Ansprechpartner ist Herr Stefan Bühl, zu erreichen unter 0228 77 4547.
Brauche ich überhaupt ein Instrument?
Um ein Instrument zu lernen, sollte ein Schüler am besten täglich üben und das im Unterricht Gelernte wiederholen. Dazu ist ein eigenes Instrument erforderlich.