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Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn

Probezeit und Kündigungsfristen

Kündigungsfristen

  • Abmeldungen sind im instrumentalen und vokalen Einzel- und Gruppenunterricht (ausschließlich Tarife 2.1.1 bis 2.5.1) zum 31. Januar und zum 31. Juli möglich, bei allen anderen Unterrichtsangeboten außerhalb der Probezeit zum Ende des Schuljahrs (31. Juli).
  • Für eine Kündigung zum 31. Juli muss das formlose Kündigungsschreiben spätestens bis zum 31. Mai schriftlich bei der Musikschule eingegangen sein.
  • Für eine Kündigung zum 31. Januar muss das formlose Kündigungsschreiben spätestens bis zum 30. November schriftlich bei der Musikschule eingegangen sein.
  • Bei Krankheit, Umzug o. Ä. sind in begründeten Einzelfällen auf Nachweis Ausnahmen von der Kündigungsfrist möglich.
  • Lediglich in der Probezeit ist eine Kündigung mit einer kürzeren Frist von zwei Wochen zum Monatsende möglich.

Probezeit

  • In den Grundfächern (z. B. Musikalische Früherziehung) gelten die ersten drei Monate als Probezeit.
  • Im instrumentalen und vokalen Einzel- und Gruppenunterricht (Tarife 2.1.1 bis 2.5.1)  gelten die ersten sechs Monate als Probezeit.
  • In den Kooperationen mit Offenen Ganztagsschulen (Tarif 2.6) gilt der erste Monat als Probezeit.
  • Bei Jekits („Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“) (Tarif 2.8) in Kooperation mit Grundschulen wird bei JeKits 2-4 keine Probezeit gewährt.

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Bildnachweise

  • Gerd Altmann/Pixabay