Familienermäßigung
Die Familienermäßigung beträgt 20% für das zweite, 40% für das dritte und 60% für das vierte und jedes weitere Familienmitglied.
Sozialermäßigung
Inhaber des Bonn-Ausweises erhalten auf Nachweis eine Sozialermäßigung von 50% der Unterrichtsgebühren. Der Bonn-Ausweis muss nach Ablauf unaufgefordert erneut vorgelegt werden, damit die Ermäßigung weiter gewährt werden kann.
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Zusätzlich zur Sozialermäßigung von 50% können die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BUT), in der Regel 10 € pro Monat und Schülerin und Schüler, auf die Unterrichtsgebühr angerechnet werden. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe müssen separat beantragt werden.
Studienvorbereitende Ausbildung
Schülerinnen und Schüler, die in der studienvorbereitenden Ausbildung angemeldet sind, erhalten eine Ermäßigung auf das Nebenfach, wenn sie mit Haupt- und Nebenfach an der Musikschule angemeldet sind.