Kündigungsfristen
Abmeldungen sind im instrumentalen und vokalen Einzel- und Gruppenunterricht (ausschließlich Tarife 2.1.1 bis 2.5.1) zum 31. Januar und zum 31. Juli möglich, bei allen anderen Unterrichtsangeboten außerhalb der Probezeit zum Ende des Schuljahrs (31. Juli).
Für eine Kündigung zum 31. Juli muss das formlose Kündigungsschreiben spätestens bis zum 31. Mai schriftlich bei der Musikschule eingegangen sein.
Für eine Kündigung zum 31. Januar muss das formlose Kündigungsschreiben spätestens bis zum 30. November schriftlich bei der Musikschule eingegangen sein.
Bei Krankheit, Umzug o. Ä. sind in begründeten Einzelfällen auf Nachweis Ausnahmen von der Kündigungsfrist möglich.
Lediglich in der Probezeit ist eine Kündigung mit einer kürzeren Frist von zwei Wochen zum Monatsende möglich.
Probezeit
In den Grundfächern (z. B. Musikalische Früherziehung) gelten die ersten drei Monate als Probezeit.
Im instrumentalen und vokalen Einzel- und Gruppenunterricht (Tarife 2.1.1 bis 2.5.1) gelten die ersten sechs Monate als Probezeit.
In den Kooperationen mit Offenen Ganztagsschulen (Tarif 2.6) gilt der erste Monat als Probezeit.
Bei Jekits („Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“) (Tarif 2.8) in Kooperation mit Grundschulen wird bei JeKits 2-4 keine Probezeit gewährt.
Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Schul- und Gebührenordnung.
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Ludwig-van-Beethoven-
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